Die Situation für anerkannte Geflüchtete, die den internationalen Schutzstatus besitzen, verschlechtert sich zunehmend in Griechenland, sodass ein menschenwürdiges Leben für sie nicht möglich ist. Europa verhält sich ihnen gegenüber immer abweisender.
Seit Ende 2024 funktionierte HELIOS (Hellenic Integration Support for Beneficiaries of International Protection), das einzige offizielle Unterbringungsprogramm in Griechenland, nur noch teilweise. Anfang 2025 wurde das Programm aufgrund ministerieller Entscheidungen vollständig gestoppt. Dies bedeutete, dass Dienstleistungen für Flüchtlinge, wie Wohngeld, Sprachkurse und Integration in den Arbeitsmarkt, vollständig eingestellt wurden. Flüchtlingen, denen internationaler Schutz gewährt wird, droht somit unmittelbar Obdachlosigkeit und ein Leben in prekären Verhältnissen.
Im Mai 2025 wurde beschlossen, dass alle Flüchtlinge, die eine Entscheidung über ihren Asylantrag erhalten hatten – unabhängig davon, ob diese positiv oder negativ ausfiel – das Lager innerhalb von 30 Tagen verlassen mussten. Dies wird oft von der Polizei durchgesetzt. Die Folge ist, dass anerkannte Flüchtlinge aus den Lagern entlassen werden, nur um festzustellen, dass sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Unterbringungs- und Integrationsprogramm nicht erfüllen können.
Selbst wenn das Folgeprogramm HELIOS + funktionieren würde, wäre es immer noch völlig unzureichend. Nur ein Bruchteil derjenigen, die davon profitieren sollen, könnte Unterstützung erhalten. Seit Beginn von HELIOS haben in den letzten Jahren weniger als 5 % der Berechtigten tatsächlich davon profitiert.
Aufgrund einer völlig unzureichenden Grundversorgung und der enormen Schwierigkeit, eine Wohnung zu finden, entscheiden viele Geflüchtete, in andere Länder der EU weiterzureisen. Das versteht man unter sekundärer Migration. Nach EU-Recht können andere Länder sie aber nach Griechenland zurückschicken, weil nach der Dublin-Verordnung die Länder für Geflüchtete zuständig sind, die sie innerhalb der EU zuerst betreten haben. Weil Griechenland an der EU Aussen-Grenze liegt, ist es mit dieser EU Verordnung belastet. Deutschland hatte lange Zeit aufgrund von Entscheidungen diverser Gerichte wegen „unmenschlicher oder erniedrigender Lebensbedingungen“ keine Rückführungen nach Griechenland durchgeführt. Im April 2025 jedoch entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass vor allem junge, gesunde, alleinstehende Männer nach Griechenland abgeschoben werden können, weil sie in der Schattenwirtschaft und Unterkunft in Bauruinen ein Überleben sichern könnten. Weil Schattenwirtschaft in Griechenland oftmals einen Stundenlohn von 2.50 € bedeutet, ist damit aber kein menschenwürdiges und vor allem kein legales Leben möglich.
Durch unsere Arbeit vor Ort wissen wir, dass auch Frauen und Familien abgeschoben wurden. Für alle ist es nach der Abschiebung ein Leben in der Hölle.